Ab 7.30 Uhr Aufsicht vor dem Schuleingang. Ab 7:45 Uhr gehen die Schüler*innen in ihren Klassenraum. In den zwei großen Pausen sind aufsichtführende Lehrkräfte auf dem Schulhof.
Im Rahmen der Schule und in Zusammenarbeit mit dem OGB werden für die Schüler*innen ab der 1.Klasse Arbeitsgemeinschaften angeboten. Die Angebote hängen aus und sind auf der Homepage eingestellt. Einige AGs sind nur für bestimmte Jahrgänge geeignet. Die AGs sind in ihrer Teilnehmerzahl begrenzt.
Die AGs können die Kinder jeweils zum Schuljahresbeginn frei wählen und für 2 Wochen schnuppern. Einige AGs werden von externen Anbietern angeboten.
AGs, die vom OGB angeboten werden, können nur von Kindern mit entsprechendem Betreuungsvertrag besucht werden.
Der Elternsprecher ist neben der Klassenleitung der erste Ansprechpartner für Anliegen der Eltern und Beschwerden. Es sollte zunächst versucht werden etwaige Probleme der Klasse (auch mit Lehrerinnen) in der Klasse und mit der betreffenden Lehrkraft zu lösen. Zu unterscheiden gilt auch das Einzelinteresse und das Klasseninteresse. Eine bestimmte Problematik, die mindestens ein fünftel der Klasse betrifft, kann auf Ebene eines außerordentlichen Elternabends diskutiert werden. Sollte auf dieser Ebene kein Konsens erreicht werden, so können die Vorsitzenden der Elternvertreterkonferenz hinzugezogen werden, die dann das weitere Vorgehen begleiten.
Wenn Sie Ihr Kind aus persönlichen Gründen (Familienfesten etc.) vom Unterricht befreien lassen möchten, muss rechtzeitig, etwa 2 Wochen vorher, ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Es steht den KlassenlehrernInnen frei, über einen Antrag bis drei Tagen zu entscheiden. Ab vier Tagen ist der Antrag an die Schulleitung zu richten. Ab 1 Woche ist der Antrag an das Schulamt zu stellen.
Die Aufsicht der Schule und die Betreuung durch den Hort gehen Hand in Hand.
Die Betreuung des Frühhortes beginnt um 6.15Uhr und endet mit dem Beginn des Einlasses für den Schulbeginn um 7.30 Uhr.
Ab 7.30 Uhr beginnt die Betreuung durch die Schule.
Die gemeinsame Betreuungszeit von Schule und OGB beginnt für die Saphklassen um 11.50 Uhr und ist individuell für jede Klassenstufe geregelt.
Ab 13:30 Uhr ist ausschließlich der OGB für die Betreuung der Schüler mit entsprechenden Verträgen zuständig.
SchülerInnen ohne OGB-Vertrag, die am Nachmittag eine Schul-AG besuchen möchten, können sich in der Bibliothek aufhalten.
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Damit die Daten unserer Schüler jeweils auf dem neuesten Stand sind, bitten wir die Eltern, den Lehrer/innen evtl. Änderungen zeitnah schriftlich mitzuteilen. Die Lehrer/innen leiten diese Informationen an das Sekretariat weiter.
Besonders wichtig für die Schule sind: Wohnortwechsel, die Änderung der Telefonnummer/n,
die Änderung der Notfalltelefonnummer sowie, Änderungen in der Sorge- und Erziehungsberechtigung.
Die Einschulung findet immer am ersten Samstag des Schuljahres vormittags in der Aula statt.
Das soziale Miteinander ist uns wichtig. Deshalb erlauben wir an unserer Schule und auch im Hort keine elektronischen Spielzeuge. Als Spielzeug mit sozial einschränkender Wirkung sehen wir auch Smartphones an. Unsere Kinder sollen in den Lernpausen körperlich aktiv sein.
Alle Informationen dazu finden Sie unter https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/gute-schule/mitwirkung-von-schuelern-und-eltern/
Mindestens zweimal im Jahr finden Elternabende in den Klassen statt.
Zum ersten Elternabend laden die Klassenlehrer ein und zu allen weiteren Elternabenden die Elternvertreter der jeweiligen Klassen in Absprache mit der Klassenleitung.
Inhalte der Elternabende sind die Lerninhalte und Lehrmethoden in den einzelnen Fachbereichen des Schuljahrganges, die Leistungsmessung und Benotung. Klassenaktivitäten und Klassenfahrten sowie besondere aktuelle schulische Belange können Thema sein.
Fragen, Probleme oder Anregungen seitens der Eltern sollten bei Bedarf in die Tagesordnung aufgenommen und dann gemeinsam erörtert werden. Wenden Sie sich in diesem Fall vertrauensvoll an Ihre gewählten Elternvertreter/innen.
Bei Fragen und Problemen die mindesten ein fünftel der Eltern betreffen können außerordentliche Elternabende von den Elternvertretern anberaumt werden.
Die Teilnahme mindestens eines Elternteils an den Elternabenden ist im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit erwünscht und notwendig.
Aktuelle Termine werden regelmäßig auf der Homepage unter "Termine"
Informationen der Schulleitung und der einzelnen Gremien werden über die Elternvertreter*innen an die Eltern via Email weitergegeben oder befinden sich im Downloadbereich der Homepage.
Elternsprechtage im klassischen Sinne gibt es seit dem Schuljahr 2023/24 nicht mehr, sondern wurden durch Lernentwicklungsgespräche ersetzt. Zu diesen wird in der Regel zweimal jährlich mit einem gesonderten Schreiben eingeladen. Um eine Bestätigung Ihrer Kenntnisnahme wird gebeten.
In dringenden Angelegenheiten kann ein persönlicher Gesprächstermin mit Lehrern und Pädagogen vereinbart werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an die jeweilige Lehrkraft oder an das Sekretariat.
Die Fahrradständer befinden sich links vor dem Schulgebäude. Wi übernehmen dafür keine Haftung.
Die sonderpädagogische Förderung wird bei der Diagnose (Lernen, Emotional-sozial und Sprache) von Sonderpädagogen erteilt.
Das komplette Förderkonzept der Schule wird im Herbst als pdf-Datei auf die Homepage gestellt.
Das Schulfrühstück der Schüler*innen wird in der Klasse gemeinsam in der Frühstückspause eingenommen Bitte denken Sie an ein gesundes Frühstück und ein Getränk.
Kleidungsstücke, die in der Schule liegen geblieben sind werden gesammelt und immer in der Woche vor den Ferien ausgelegt.Werden die Sachen bis zum 1. Tag der Ferien nicht abgeholt, werden diese entsorgt. Bei Verlust bitte die Erzieher oder den Hausmeister ansprechen.
Die sonderpädagogische Förderung wird bei der Diagnose (Lernen, Emotional-sozial und Sprache) von Sonderpädagogen erteilt.
Entnehmen Sie bitte der Seite des OGB hier auf der Homepage.
Die Aufgaben der Gremien finden Sie im Schulgesetz unter https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/schulgesetz/teil-x-gemeinsame-bestimmungen/sect-116-grundsaetze-fuer-die-arbeit-von-gremien.php
Es gibt keine allgemeine Hausschuhpflicht an unserer Schule. Die Kinder bringen durch die Straßenschuhen eine Menge Sand und Schmutz mit in das Schulgebäude. Um die Klassenräume einigermaßen sauber halten zu können, ziehen sich v.a. Kinder der Saphklassen vor dem Unterricht ihre Hausschuhe an und verwahren die Straßenschuhe in ihren Spinden.
der LAndeselternausschluss hat einen Überblick über Gesetze un d Verordnungen bezüglich der Hausaufgaben an Berliner Schulen zusammengefasst. Diese finden Sie unter https://www.leaberlin.de/archiv/archiv-2010/285-gesetze-und-verordnungen-zum-thema-hausaufgaben
Der Gebrauch von Handys während der Schul- und Hortzeit ist nicht erwünscht.
„Notfallhandys“ dürfen nicht während des Unterrichts benutzt werden.
Aus aktuellem Anlass fordern wir alle Eltern dazu auf, darauf zu achten, dass ihre Kinder nicht mit Geräten in die Schule kommen, die den Zugriff auf jugendgefährdende Inhalte gestatten. Sollten trotzdem Kinder mit derartigen Geräten in der Schule angetroffen werden, behält sich die Schule den Einzug der Geräte vor. Diese können dann von den Eltern bei der Schulleitung abgeholt werden.
Wir sind eine verlässliche Halbtagsgrundschule und daher ist die Nachmittagsbetreuung ein freiwilliges und zusätzliches Angebot. Der offene Ganztagsbereich der Schule wird durch den Träger PFH geleitet. alle Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt "Ganztagsbereich" der Homepage.
Leistungen werden in Berlin in der Schulanfangsphase (Saph) in Klasse 1 und 2 noch nicht benotet, sondern verbal bzw. durch ein Indikatorenzeugnis beurteilt. Hier fassen Lehrerinnen und Lehrer ihre Beobachtungen zum Lern- und Leistungsstand eines Kindes in einem kompetenzorientierten Beurteilungsbogen zusammen.
Und dann haben Eltern in der Berliner Schule die Wahl: Noten in Klasse 3? Oder doch erst ab Klasse 4 und so lange wie es geht ohne Noten auskommen? Es ist eine Mehrheitsentscheidung der Eltern am Ende der 2. Klasse oder am Anfang der 3. Klasse, wie die Leistung der Kinder in Klasse 3 und 4 dokumentiert werden soll. Spätestens ab Klasse 5 gibt es in Berlin Noten.
Hier finden Sie ein Beispiel für ein Indikatorenzeugnis der Klassen 3/4: https://www.tagesspiegel.de/berlin/downloads/indikatorenorientiertes-zeugnis
Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention werden auch Schüler und Studierende mit körperlicher oder geistiger Behinderungen an regulären Schulen und Hochschulen unterrichtet.
Ein Überblick über die drei wesentlichen Möglichkeiten des Schuleinstiegs finden Sie unter: https://www.gew-berlin.de/aktuelles/detailseite/drei-wege-fuer-den-schuleinstieg
Wir bieten die flexible Schulanfangsphase und die homogenen Lerngruppen an unserer Schule an.
Die Einrichtung von Klassenkassen erfolgt klassenindividuell und ist freiwillig.
Ab Jahrgangsstufe 1 wählen die Schüler*innen zwei Klassensprecher. Diese können auch in die SchulKonferenz eingeladen werden.
Klassenfahrten erfolgen klassenindividuell und sind freiwillig.
Sollten Sie vom Kopflausbefall in der Schule erfahren, untersuchen Sie bitte die Köpfe Ihrer Kinder auf Läuse und Nissen.
Sollte Ihr Kind Kopfläuse haben informieren Sie bitte die Schule.
Schicken Sie ihr Kind erst wieder nach einer adäquaten Behandlung des Kopflausbefalls zur Schule.
Sollte Ihr Kind sich mit einer ansteckenden Krankheit infiziert haben, informieren Sie bitte die Schule.
Sollte Ihr Kind erkrankt sein und deshalb nicht am Unterricht teilnehmen können bitten wir Sie, die Schule bis spätestens 7:50 Uhr zur benachrichtigen. Geben Sie Ihrem Kind im Anschluss eine schriftliche Entschuldigung für die Klassenleitung mit.
Meldepflichtige Infektionskrankheiten müssen der Schule schnellst möglicht mitgeteilt werden. (Weiterleitung an das örtliche Gesundheitsamt (z.B Kinderkrankheiten, Norovirus…)
Eine Befreiung vom Sportunterricht ist nur mit ärztlichem Attest möglich. Infekte oder Bagatellverletzungen können dem/der Sportlehrer/in mitgeteilt werden. In der Regel findet der/die Sportlehrer/in eine angemessene Beschäftigung respektive lässt er/sie das Kind nur eingeschränkt am Unterricht teilnehmen. Sportbekleidung sollte in jedem Fall mitgegeben werden.
In Berlin herrscht so genannte Lernmittelfreiheit d.h. Lernmaterialien (Bücher, Arneitshefte) werden von der Schule gestellt.
Das Mittagessen wird von der Abraxas serviert.
Dier Schüler*innen können in der Mittagspause oder nach Unterrichtsschluss in der Mensa ihr Mittagessen zu sich nehmen.
Bei einem mündlichen Tadel Handel es sich gemäß des Berliner Schulgesetzes um eine Erziehungsmassnahme. Alle Information dazu finden Sie unter https://www.gew-berlin.de/fileadmin/media/publikationen/be/Schule/Schulrecht-Infos/SG24.pdf
Jeden Monat setzen wir uns als Schule eine Schwerpunkt im sozialen Miteinander und fassen diesen unter "Motto des Monats" zusammen. Diesen finden Sie auch auf der Zwischenetage an der Pinnwand ausgehängt.
Ab der 5. Klasse werden alle schulischen Leistungen durch Noten beurteilt. Die Grundsätze der Leistungsbewertung befinden sich im Berliner Schulgesetzt unter https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/grundschulverordnung/teil-v-lernerfolgsbeurteilung-und-qualitaetssicherung/sect-19-grundsaetze-der-leistungsbeurteilung.php
Sollte ein Kind durch einen diagnostizieren sonderpädagogischen Förderbedarf oder eine diagnostizierte LRS haben, hat das Kind das recht auf einen Nachteilsausgleich. https://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/grundschulverordnung/teil-iv-foerdermassnahmen/sect-16-foerderung-bei-schwierigkeiten-im-lesen-und-rechtschreiben.php
OGB ist die Abkürzung für "offenen Ganztagsbereich", d.h. die Nachmittagsbtreuung.
Wir legen Wert auf ein ordentliches Schulgebäude. Daher sollen die Jacken, Helme und Sportbeutel in den Spinden untergebracht werden. In den Klassenräumen ziehen die Kinder Hausschuhe an.
In den Klassen gelten Klassenordnungsregeln, die von den Klassenlehrern mit den Kindern gemeinsam aufgestellt werden und an die sich alle halten sollen.
Pausenzeiten entnehmen Sie dem Menüpunkt "Schule ->Stundentafel".
Die Schüler/innen verbringen die Pausen in der Regel im Freien. Damit die Kinder eine aktive und bewegte Pause erleben können, werden in den großen Pausen Spiel- und Sportgeräte ausgeliehen
Damit die Kinder keine schweren Ranzen mit sich herumschleppen müssen, können die Schulbücher in den Klassen aufbewahrt und nur dann mit nach Hause genommen werden, wenn mit ihnen Hausaufgaben gemacht werden sollen.
In der 4. Klasse machen alle Kinder gemeinsam eine Fahrradprüfung. Kinder die ohne Fahrradprüfung mit dem Fahrrad zur Schule fahren sind nicht über die Schule versichert.
Altpapier wird in den blauen Richter-Tonnen gesammelt. So bekommt die Schule noch etwas Geld für Projekte ( Tonnen stehen im Eingangsbereich Heilig-Geist-Str.)
Bitte den Hausmeister oder die Schulleitung fragen.
Sind wichtig und geben unseren Kindern Halt. Daher bitten wir Sie diese einzuhalten und vorzuleben.
Die Regeln des Zusammenlebens in Klasse, Schule und Bus werden anhand der bestehenden Klassen- und Schulordnung altersgemäß im Unterricht erarbeitet. Bitte unterstützen Sie uns bei unserer Erziehungsarbeit, wo immer es möglich und notwendig ist, damit die Schule für alle zu einem Lebensraum wird, in dem sich jeder wohl fühlen kann.
Die Schulordnung ist im Schulkonzept beschrieben und hängt in jeder Klasse als DIN A3 Poster aus.
Bei einem schriftlichen Tadel handelt es sich gemäß des Berliner Schulgesetzes um eine Ordnungsmaßnahme. Diese rwird im Rahmen eine Klassenkonferenz beschlossen und kann ggf. auf dem Zeugnis erscheinen. Alle Information dazu finden Sie unter https://www.gew-berlin.de/fileadmin/media/publikationen/be/Schule/Schulrecht-Infos/SG24.pdf
Im Rahmen der Verlässlichen Halbtagsgrundschule (VHG) findet in der Zeit von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr die Betreuung außerhalb des Unterrichts in der Schulinsel statt.
Entnehmen Sie alle Informationen zur Schulsozialarbeit dem Menüpunkt "Sozialarbeit"
Bitte verabschieden Sie Ihr Kind außerhalb des Schulgeländes.Wenn Erwachsene morgens das Schulhaus betreten, dann ist es für Fremde und Unbefugte ebenso ein Leichtes dies zu tun. Jemand, der nicht zur Schule gehört, fällt in einer Gruppe von Eltern weniger auf als alleine unter Schülern.
Zur Erhöhung der Sicherheit sind morgens nur noch der Haupteingang und der Eingang zum Hof geöffnet, die Seiteneingänge sind geschlossen.
Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto bringe, achten Sie darauf die Straße freizuhalten und parken daher nicht in 2. Reihe.
Der Schülerclub ist ein offenes Angebot für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen unserer Schule im Rahmen der "schulbezogenen Jugendarbeit an Schulen" gemäß §11 SGB VIII.
Die Schränke sind Eigentum der Schule und dementsprechend pfleglich zu behandeln. Vor den Ferien sollten alle Schränke ausgeräumt werden
Das pädagogische Team der Schule bildet sich 2x im Jahr fort. an diesen Tage findet kein Unterricht statt.
An Streiktagen findet nur eine Betreuung und keine Unterricht statt.
Es ist uns wichtig, dass sich jeder in unserer Schule wohl fühlt. Dazu gehört ein freundlicher Gruß, wenn man sich begegnet, Bitte und Danke, Entschuldigung, das Einhalten von Regeln und ein fairer Umgang miteinander. Wir freuen uns, dass wir ein gepflegtes Schulgebäude haben und bitten alle um Unterstützung, dass es so bleibt. Wir haben dafür ein "Schul-Knigge" verfasst. Diesen finden Sie im Downloadbereich der Homepage.
Unfälle können sich auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände (z.B. in der Pause) oder auch im (Sport-)Unterricht ereignen. Die Unfallmeldung muss im Sekretariat erfolgen. Für Schulunfälle bzw. Schulwegunfälle besteht eine Meldefrist von maximal 3 Tagen.
Verkehrserziehung erfolgt im Rahmen des Sachunterrichtes und hat zum Ziel, die Kinder zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr anzuleiten. Die Schülerinnen und Schüler lernen während dieser Unterrichtsstunden wichtige Verkehrsregeln sowie ausgewählte Verkehrszeichen kennen. Dazu kommt die Polizei in alle Klassen.
Alle Schülerinnen und Schüler sind während der Schulzeit sowie auf dem direkten Schulweg durch die Unfallkasse Berlin versichert. Dies gilt ebenfalls für besondere Schulveranstaltungen wie beispielsweise Schulfeste, Klassenfahrten und Unterrichtsgänge.
Umwege hingegen gehören nicht zum Schulweg.
Für Schulunfälle bzw. Schulwegunfälle besteht eine Meldefrist von maximal 3 Tagen.
Auf einer verlässlichen Halbtagsgrundschule werden die Kinder auch im Falle eines Lehrerausfalles immer betreut.
Die Wichtigmappe wird, wie das Hausaufgabenheft, zum Überbringen von Informationen respektive zur Kommunikation von Lehrern und Eltern genutzt. In ihr finden sich Zettel für Schul- oder Hortveranstaltungen, Informationen zum Unterricht etc.
Zeugnisse werden immer am letzten Tag des Halbjahres in der 3. Stunde ausgeteilt.